Für Kinder und Freizeiteinrichtungen ist die neue Strategie zur Herstellung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern unter dem Begriff Gender Mainstreaming im § 9 Abs.3 des Kinder und Jugendhilfegesetzes festgeschrieben.
Gender Mainstreaming ist eine andere Form der Organisationsentwicklung bei der die Gleichstellung von Jungen und Mädchen zu verwirklichen ist.
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung bedeutet für die Einrichtungen der Jugendförderung:
Die Chancengleichheit in den Einrichtungen der Jugendförderung im Bezirk Neukölln zu verwirklichen ist ein langwieriger und besonders schwieriger Prozess.
Die vielen unterschiedlichen Religionen und Kulturen mit ihren alt hergebrachten sozial anerzogenen Geschlechterrollen, die hier aufeinanderprallen gestalten diesen Prozess auf besondere Weise schwierig.
Materialien der Fachtagung GM vom 06.04.2006
Verantwortliche Mitarbeiterin: Renate Pflock