Jugendförderung, Berlin Neukölln

Jugendschutz und Jugendmedienschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Jugendschutz in der Öffentlichkeit und den Jugendschutz im Bereich der Medien.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit regeln beispielsweise den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, die Abgabe und den Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen in der Öffentlichkeit.

Auch wird im Jugendschutzgesetz, ergänzt durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV), beispielsweise die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmvorführungen, die Aufstellung von Bildschirmspielgeräten an öffentlichen Orten und der Umgang mit jugendgefährdenden Trägermedien geregelt.

Die Verfolgung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erfolgt durch die Polizei. Die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten obliegt dann dem Wirtschaftsamt.

Auskunft gibt der Mitarbeiter Norbert Fleischer

Telefon:  6809 - 4014
E-mail:  

Informationsmaterial ist ebenfalls erhältlich

Link : www.jugendschutz.net
Die Zentralstelle der Länder zum Jugendschutz in den Mediendiensten bietet umfassende Informationen zu rechtlichen Grundlagen des Jugendschutzes im Bereich der Neuen Medien und nimmt Beschwerden über Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen entgegen. Hier werden auch Fragen zu Pornografie und rechtsextremistischen Tendenzen im Internet behandelt.


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