Jugendmedienschutz und Indizierung

Für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland - auch für Kinder und Jugendliche - gilt prinzipiell das Grundgesetz. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird eingeschränkt 1. durch das Strafrecht (StGB), 2. durch Gesetze zum Schutze der Jugend (JöSchG und GjS). Darüber hinaus findet eine freiwillige Selbstkontrolle statt.

Gesetztestexte hierzu

Grundgesetz (GG), Artikel 5
Freiheit der Meinungsäußerung, der Information, der Presse, der Kunst und Wissenschaft

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Dieses Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Für Jugendliche wie für Erwachsene verboten ist gemäß StGB die Verbreitung von Produkten,

Bestimmte Medien dürfen zwar unter Erwachsenen verbreitet werden, nicht jedoch unter Kindern und Jugendlichen.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS)

§1 GjS: “Zu indizieren sind Medieninhalte, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren“. (früher: „sittlich zu gefährden“)

Verboten ist auch die Verbreitung von mit den indizierten Produkten inhaltsgleichen Produkten.

Was genau heisst "Indizierung"?

Wie erfährt man, welche Spiele auf dem Index der BPjS stehen?

Eine vollständige Liste ist veröffentlicht im Jugend-Medien-Schutz-Report oder JMS-Report, zu beziehen über die Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden.

Die BPjS selbst oder der Nomos Verlag veröffentlichen keine Indizierungslisten im Internet. Eine nicht rechtsverbindliche Liste findet sich aber unter http://zensur-infos.de

Wie lasse ich eine Internetseite auf den Index setzen?

Jürgen Hilse, Experte für Jugendschutz: "Das zentrale Problem ist allerdings, dass das Internet prinzipiell unkontrollierbar ist und zum anderen keinerlei Rücksicht auf nationale Grenzen nimmt. Insofern ist die Reichweite gesetzlicher Regelungen im Internet beschränkt: sie hört an der Landesgrenze auf.“

Projekt Selbstregulierung im Internet

Keine Regierung, kein Unternehmen, keine Strafverfolgungsbehörde kann allein den Schutz von jugendgefährdenden und illegalen Inhalten gewährleisten.

Koordinierender Ansatz auf 4 Verantwortungsebenen: