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„Gesetz und Praxis“ - Fachveranstaltung zum Thema Kinderehen

Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft.
Ehen dürfen in Deutschland erst ab 18 Jahren geschlossen werden, es gibt keine Ausnahmen mehr. Das gilt für deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige. Auf dem Fachtag wird sowohl die rechtliche Situation als auch die praktische Umsetzung dargestellt.

7. März 2018 von 9.30 – 12.00 Uhr
im JKW Grenzallee - Jugend-, Kultur- und Werkzentrum,
Grenzallee 5, 12057 Berlin

Anmeldeschluss ist der 01.03.2018
Einladung | Anmeldebogen | Programmablauf

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