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Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten – allerdings weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Am 7.3.2018 fand daher eine Fachveranstaltung statt, organisiert von der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamtes, Frau Edler und Frau Thurley als Kinderschutz-Koordination.

Die Organisation „Terre des femmes“ und die Kriseneinrichtung „Papatya“ informierten ausführliche zur Rechtslage und zu Beispielen aus der Praxis. Unterlagen und der sehr interessante Fachvortrag von „Terre des femmes“ sind hier zu finden:

- Die wichtigsten Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
- Das neue Gesetz gegen Frühehen: Wie muss das Gesetz in der Praxis angewandt werden - Eine Übersicht über die neuen Gesetzesänderungen sowie Hilfsmöglichkeiten

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