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7. Neuköllner Fachtag – „Jugendarbeit- Quo Vadis?“ am 19.9.2012 – Rückblick und Auswertung

„Partizipation – Vom Auftrag zur Realität!“

Praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Studien belegen: Beteiligung lohnt sich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, weil sich daraus neue Perspektiven ergeben. Planungsprozesse können effizienter verlaufen. Der gesetzliche Partizipationsauftrag ist von Politik und Wissenschaft unumstrittenen und wurde in den letzen 14 Jahren gesetzlich massiv verankert. Die Bereitstellung von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche und in der Jugendhilfe tätige Ehrenamtliche ist dennoch ein komplexer und nicht immer einfacher Arbeitsauftrag.
Unser Fachtagsprogramm bietet viele Möglichkeiten eigener Beteiligung, Reflexion und des kollegialen Austausches. Er zeigt Beteiligungsbeispiele der Neuköllner und Berliner Kinder- und Jugendarbeit. Der Vortrag der „Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitk“ bietet kompakte Hintergrundinformationen.
Einladung zum Herunterladen

Ergebnisse

Zielgruppen waren:
Alle Mitarbeiter aus kommunalen und freien Einrichtungen der Jugendarbeit in Neukölln, Schülerclubs, Schulsozialarbeit, Schulstationen, Familienzentren; Regionalleiter, Teamleiterinnen, JHA-Mitglieder, Jug Dez, Jug Dir, Jug FS, Vertretung Jug FC
Optional bei freien Plätze nach Ende August: Berlinweite Freigabe der Einladung

Ort und Zeit: Guttempler Haus; 09:30 bis 17:30, www.guttempler-berlin.com
Adresse: Wildenbruchstr. 80, 12045 Neukölln Tel.68 23 76 20, Fax 68 23 76 22
Plätze: ca. 80 Personen
Kostenbeitrag: für alle Erwachsenen 5 €, mit Mittagessen 7,50 €;

Hauptverantwortung: Jugendamt Neukölln (Fachsteuerung 3 + Vorbereitungsgruppe Fachtag)
Moderation: Rebekka Bendig, Moderatorin und Beteiligungsexpertin

National ist Beteiligung im SGB VIII (KJHG), hier insbesondere in den Paragraphen §8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der gesamten Jugendhilfe), §11 (Allgemeine Jugendarbeit) ‚ Abs.1, §12 (Jugendverbände) und den §§ 73-76 (Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe und ehrenamtliche Tätigkeit) ganz eindeutig formuliert. Das Berliner Ausführungsgesetzt zum SGB VIII , §5 AG-KJHG präzisiert den Partizipationsauftrag auf Landesebene seit 2003.

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