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Eva Lischke, Jug FS 11
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Bezirksamt Neukölln
Jugendamt
Fachsteuerung 1 - Förderung
Jug FS 11 Lischke
Britzer Damm 93
12347 Berlin

Fachsteuerungsleitung: Daniel Erman, Jug FS L - Geschäftsbereich Jugend, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

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irinaIrina Neander, Tel.: 90239-2006,
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Arbeitsfelder: Kooperation Schule-Jugend; schulbezogene Jugendsozialarbeit, Projektkoordination

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Den Neuköllner Meldebogen im Rahmen der Kooperation Schule – Jugendamt finden Sie hier. ________________________________________________________________________

Aktuelle Übersicht zur Verortung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit Stand 30.11.12 _______________________________________________________________________

Begründet durch die neu begründete Zuständigkeit der Schulstationen im Schulamt wurde die Zusammenarbeit der verantwortlichen Abteilungen Jugendamt - Schulamt - SenBJW - SPI im Bereich schulbezogene Jugendsozialarbeit neu geregelt. Verantwortungsmatrix ________________________________________________________________________

Bericht zum Programm"Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen" Stand 02.11.2012 ________________________________________________________________________

Ich freue mich, dass der erste Bericht der schulbezogenen Jugendsozialarbeit erschienen ist.

Weiterhin empfehle ich Ihnen einen kurzen zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Neukölln (2004-2012) Zeitstrahl schulbezogene Jugendsozialarbeit ________________________________________________________________________

Gesellschaft CH-Q schweiz2Zum Thema Kompetenzmanagement in der Praxis konnte ich vom 07.- 10. 05.2012 an einem transnationalen EU Projekt der "Unternehmerinitiative Brandenburg Nordost für Arbeit und sozialen Zusammenhalt" in der Schweiz teilnehmen.


foto 5 Mit der Neukonstituierung des Bezirksamtes sind die Schulstationen in die Abteilung Bildung über gegangen (BVV Sitzung vom 27.10.2011). Ab Januar 2012 wechselt Frau Brakemeier zum Schulamt und übernimmt dort die Fachliche Steuerung der Schulstationen. Wir wünschen Ihr viel Glück.

Anke Brakemeier; Campus Rütli; Rütlistr. 41;12045 Berlin - Tel.: 609774970

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


15 neue Schulsozialarbeiter aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab Oktober 2011

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COMENIUS – das europäische Programm für die schulische Bildung

www.comenius-regio-job.eu

Die COMENIUS-Regio-Partnerschaft für die Zeit vom 01.08.2011 - 21.07.2013 ist bewilligt.
Titel des Projekts: Schulsozialarbeit - Jugendsozialarbeit oder Bildungsauftrag?
Unsere Partner sind:
Regionale Schulaufsicht Neukölln,
Zukunftsbau GmbH, tandem BQGmbH,
Gemeinnützige Gesellschaft für sozial-kulturelle Arbeit - Schulsozialarbeit,
Zuckmayer-Schule,
Hans-Fallada-Schule.
 
Für den europäischen Austausch steht uns Graz zu Seite.

www.europaberatung-berlin.de______________________________________________________________________

Sommerfest der Ag 78 - schulbezogene Jugendsozialarbeit - 30.05.2011

sommerfest_1 sommerfest sommerfest_2 sommerfest_4 ________________________________________________________________________

radtourComenius Regio, 27.03.-30.03.2011 Zusammen mit VertreterInnen der Neuköllner Schulaufsicht, Neuköllner Schulen, einem Träger der schulbezogenen Jugendsozialarbeit sind wir innerhalb des Programms DRPOS - Dropout Prevention in School zum "Gegenbesuch" nach Hertogenbosch (NL) gefahren. Begleitet und unterstützt wird das Projekt von der Europaberatung Berlin. Auf unserem dreitägigen Fachkräfteaustausch konnte ich das Koning Willem I College, das centre for families&Youth, das TOM Projekt und das Hervion College besichtigen.

Wow! Ich bin begeistert von den "Einrichtungskulturen". Sei es das Rathaus oder auch die Schulen, alles war geschmackvoll und zweckmäßig eingerichtet. Überall wurden wir freundlich begrüßt, ich konnte viel lernen.

classicroom hertogenbosch klassenraum kompetenzwuerfel

www.cjg-s-hertogenbosch.nl

www.kw1c.nl_______________________________________________________________________

Fachtagung am 08.03.2011

Bezirkliches Rahmenkonzept - verbindliche Kooperation von Schule und Jugend

Eine Veranstaltung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abt. Jugend und Abt. Schule

Der Schulflyer "Wer hilft mir bei Problemen?" wurde Aktualisiert und und kann über uns bezogen werden. Hier ein Ansichtsexemplar

Beratungsangebote und Kriseneinrichtungen

Hier finden Sie professionelle therapeutische Online-Beratungsangebote, Berliner und überregionale Kriseneinrichtungen sowie Angebote zur Selbsthilfe.

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Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe als zentrales Angebot ist nach § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) angehalten, "zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen" jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die die "Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern".

Aktuell

Konzept der Jugendberufshilfe Neukölln im Kontext der JBA

In Vorbereitung der Arbeit in der JBA Standort Neukölln haben wir gemeinsam erarbeitet, mit welchen Kompetenzen und Profilen wir in die Kooperation gehen. Konzept

09.03.2016 - Fachtag Jugendberufsagentur Berlin - Standort Neukölln             

JBA Gruppe                                        

Im Campus Efeuweg wurde die regionale Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur (JBA) Berlin unterschrieben. Über 120 Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnten sich über das Berliner Konzept der  JBA und über den aktuellen Umsetzungsstand in Neukölln informieren. In Arbeitsgruppen wurden wichtige Aufgabenstellungen gesammelt, die bis zur Eröffnung im September 2016 Beachtung finden müssen.

 Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im QUARTIER

Neukölln beteiligt sich vom 01.01.2015-31.12.2018 am Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im QUARTIER

Allgemeine Informationen

Als Teilbereich des gesetzlichen Auftrages des Jugendamtes versteht sich die Jugendberufshilfe als umfassende "Sozialisationshilfe", die eine Anwaltfunktion für die betroffenen Jugendlichen übernimmt. Zielgruppe der Jugendberufshilfe sind somit Jugendliche, für die bei Dritten wie bei der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und weiterführenden und berufsbildenden Schulen keine geeigneten Angebote für die Integration und den Übergang existieren. Diese Zielgruppe stellt in Neukölln eine feste Größe dar, weil sich in der Praxis zeigt, dass jede positive Dynamik auf dem Arbeitsmarkt bildungsferne und sozial benachteiligte Schichten faktisch nicht erreicht.

Zur Wahrnehmung ihres Auftrages arbeitet die Jugendberufshilfe eng mit dem Jugendberatungshaus und den dort angeschlossenen Trägern zusammen.

Die Jugendberufshilfe bietet Beratung und gewährt im Bedarfsfalle eigene Hilfen zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Ausbildung und ist zuständig für die Umsetzung und Begleitung dieser Hilfen, individuelle Hilfeplanung und Sicherung der Finanzierung, sozialpädagogische Unterstützung. Ein zentraler Bereich ist die Schnittstellenberatung zum SGB III und II.

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Das Jugendberatungshaus. Ein kommunales Angebot für den Übergang Schule - Beruf. Hier finden Sie unterschiedliche Unterstützungsangebote unter einem Dach. Mehr über das Neuköllner Netzwerk Berufshilfen...

  arbeitbildung logo Berufs- und Lebenswegeplanung (BLP) Ein Angebot des Trägers Arbeit&Bildung e. V.. Individuelle Schul- und Bildungsberatung, Beratung zur Kompetenzstärkung und Motivationsentwicklung, Kompetenzfeststellung und Training für den Beruf gefördert durch das Jugendamt Neukölln 

wedernetDas Jugendamt Neukölln fördert und finanziert das WEDERNET im Jugendberatungshaus als Anlaufpunkt für Neuköllner Jugendliche. Das Wedernet bietet Computerarbeitsplätze, Bewerbungsunterstützung und Bewerbungsmanagement, Schulprojekttage zur beruflichen Orientierung, Comp@ss-Computerführerschein und andere Zertifikate.

In Neukölln arbeitet die Jugendberufshilfe mit lokalen Jugendhilfeangeboten besonders zusammen. Dies sind die Projekte

stockwerklogo Stockwerk e. V. Jugendberufshilfeträger mit Angeboten zur Berufsorientierung, schulischen Begleitung und sozialpädagogisch begleiteter Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt.

jumpJUMP Jugendberufshilfe mit dem Angebot des "Jugend-Coaching". Hier wird ein Schulabschluss angestrebt (AWO Südost)

Jugendberufshilfe: Kontakt

Irina Neander,  Jug JBH L, Leitung Jugendberufshilfe, Koordinierungsstelle Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im QUARTIER, Jugendberufsagentur        Tel.: 90239-2006, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Postanschrift: 
Bezirksamt Neukölln, Abt. Jugend und Gesundheit, Jug JBH , 12040 Berlin
 

Dienstgebäude: im JC Feuerwache, Hannemannstr. 74 und Britzer Damm 93, 12347 Berlin

Sprechstunden:
Di. 09.00-13.00 Uhr 
Do. 16.00-18.00Uhr
im NNB -Beratungshaus, Glasower Str. 18, 12051 Berlin (Tel: 62 73 34 37) und nach Vereinbarung 

Kinderschutzhotline Neukölln
08:00 – 18:00 Uhr     90239-55555
Die zentrale Kinderschutzrufnummer 61 00 66 ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Downlaod FlyerHilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Familien in Neukölln (2010)

Was ist Kindeswohlgefährdung?

Über die Rolle des Jugendamtes in Kinderschutzfällen werden die unterschiedlichsten Annahmen formuliert. Nachstehend beschreibt das Jugendamt Neukölln in aller Kürze seine Definition des Begriffes “Kindeswohlgefährdung”.

Eine Gefährdung des Kindeswohls besteht immer dann, wenn die Grundbedürfnisse gar nicht bzw. nicht  ausreichend erfüllt werden.  Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung “eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt”.
Der Begriff Kindeswohlgefährdung stellt eine Sammelkategorie dar, die sich aus fachlicher Sicht in verschiedene Formen und Problemkreise unterteilen lässt:

  1. "Körperliche Misshandlung" umfasst alle gewaltsamen Handlungen aus Unkontrolliertheit oder Erziehungskalkül, die dem Kind körperliche Schäden und/oder Verletzungen zufügen. Körperliche Misshandlungen beinhalten auch immer seelische Misshandlungen.
  2. "Seelische Kindesmisshandlung" umfasst alle Äußerungen und Handlungen, die das Kind herabsetzen, isolieren, ablehnen oder überfordern und ihm das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit und der Ablehnung vermitteln. Seelische Kindesmisshandlung ist durch eine Beziehung, ein Verhaltensmuster und nicht durch ein Ereignis definiert.
  3. "Sexueller Missbrauch" umfasst jede sexuelle Handlung an oder vor einem Kind entweder gegen dessen Willen oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter (die Täterin) nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Der Missbraucher stammt häufig aus dem Umfeld des Kindes. Durch die emotionale Beziehung zum Täter wird die Verarbeitung des Geschehens beim Kind erschwert, es fühlt sich selbst schuldig und wird zur Geheimhaltung /Sprachlosigkeit verpflichtet.
  4. "Vernachlässigung" bezeichnet die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen, welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes erforderlich wäre. Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden führen (Schone u. a. 1997). Die mangelnde oder unangemessene Förderung des Kindes, die Missachtung seiner Gesundheit, die mangelnde Pflege, Fürsorge und Aufsicht gefährdet insbesondere jüngere oder behinderte Kinder. Risikofaktoren für Vernachlässigung sind Armut, persönliche Probleme der Eltern, wie eingeschränkte Leistungsfähigkeit, eigene Ausgrenzungserfahrungen, Sucht, psychische Erkrankung, mangelnde soziale Integration usw. Vernachlässigung durch Versagen der Eltern ist der häufigste Grund für Maßnahmen gemäß § 1666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  5. Autonomiekonflikte bezeichnen die Nichtbewältigung von Ablösekonflikten zwischen Eltern und Jugendlichen, die bis zum völligen familiären Bruch führen können.
  6. Bei Erwachsenenkonflikten ums Kind tritt eine Gefährdung ein, wenn die am Streit Beteiligten über ihren eigenen Interessen das Wohl des Kindes aus den Augen verlieren und es zu einem Ausfall oder Missbrauch von Sorgeverantwortung kommt.
  7. Häusliche Gewalt ist definiert durch Gewaltstraftaten zwischen Erwachsenen, die in einer partnerschaftlichen oder verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen oder standen. Das Miterleben der Gewalt gefährdet eine gesunde seelische Entwicklung, beeinträchtigt die Beziehungsfähigkeit und kann Traumatisierungen auslösen

Was ist ein Kinderschutzfall ?

Der Begriff bezieht sich auf Art. 6  Abs. 2 GG (Kinder- und Jugendhilfegesetz):
”Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft”.

Diese Formulierung ist wörtlich aus dem Grundgesetz Art.6 Abs. 2 GG in das KJHG zitiert und verweist auf das sog. „staatliche Wächteramt“. Das Kind hat demnach ein Recht auf Schutz durch den Staat. Dieser Schutzauftrag wird u. a. vom Jugendamt wahrgenommen.
Ein „Kinderschutzfall“ bezeichnet die grundsätzliche Verpflichtung des Jugendamtes zur Überprüfung der Lebenssituation der Kinder aufgrund von konkreten Hinweisen, dass die Personensorgeberechtigten das Wohl der Kinder nicht sicherstellen und beinhaltet eine doppelte Aufgabenstellung, nämlich der Kindeswohlsicherung ...

  • durch Unterstützung und Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern zum Beispiel durch Beratung und Hilfen zur Erziehung
  • durch Interventionen, Auflagen durch das Jugendamt, Inobhutnahme bis zur Einschaltung des Familiengerichtes mit dem Ziel einer Entscheidung gemäß § 1666 BGB

Hilfen zur Erziehung

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (Kinder- und Jugendhilfegesetz § 27 Absatz 1)

  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Betreuungs- und Familienhilfe
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) incl. Wohnformen
  • Tagesgruppen, Dauerpflege
  • Heimunterbringung, Jugend-WGs, Betreutes Einzelwohnen
  • und psychotherapeutische Hilfen

Ansprechpartner für alle HzE in der Region ist die jeweils zuständige sozialpädagogische Fachkraft  im Regionalen Dienst.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem WOHNORT. Der Zentrale Tagesdienst im Rathaus ist Ansprechpartner für alle Erstkontakte außerhalb der Regionalen Dienste. Er gibt Auskunft über Zuständigkeit und führt ggf. erste Klärungsgespräche selbst durch. Tel. 90239-2832

Zentraler Tagesdienst im Rathaus: 90239-2832
Die jeweiligen Tagesdienste der regionalen Dienststellen erreichen Sie über folgende Telefonnummern:
Region Nord-Ost:  Diensstelle Planetenstr. 60, Tel 90239-2056/2074 Dienststelle Rathaus Neukölln: 90239-2079
Region Nord West:  Hermannstr. 214-216 Tel. 90239-4015/2540
Region Süd: Dienststelle Britzer Damm 93, Tel. 90239-2601
Diensstelle Rudower Straße 8, Tel. 90239-1553

Jugendgerichtshilfe, Karl-Marx-Str. 282, Tel. 90239-3145

Umfassende Voraussetzungen für die Gewährung einer H z E:
... Antrag einer sorgeberechtigten Person, Feststellung des spezifischen Jugendhilfebedarfs im Einzelfalle, Einberufung einer Hilfekonferenz, Prüfung der Notwendigkeit und Eignung der Hilfe und letztendlich der Leistungsbescheid.
Durchführung der Erziehungshilfen durch Freie Träger in den jeweiligen Regionen.

Eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes ist es, junge Menschen zu fördern.

Das Jugendamt unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Entdeckung, Erprobung und Entfaltung ihrer persönlichen Fähigkeiten außerhalb von Familie, Schule und Arbeitswelt. Junge Menschen werden unterstützt, Interessen zu entwickeln, mit zu bestimmen und zu gestalten, ihren Interessen Geltung zu verschaffen, um gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu übernehmen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im SGB VIII (§§ 4, 8, 11,12,14,16) und KJHG beschrieben.

Eine Visualisierung mit der Aufgaben und Ziele der Jugendförderung nach § 11 findet sich hier.

Zu diesem Zweck betreibt das Jugendamt Neukölln in Kooperation mit freien Trägern über 35 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit vielseitigen Angeboten, von Spiel, Sport und Geselligkeit, über Musik und Tanz sowie Multimedia- und Internetcafés bis zur außerschulischen und kulturellen Bildung.

Auch Angebote freier Träger werden vom Jugendamt finanziert. In den Kinderclubhäusern sind in der Regel die Sechs- bis Vierzehnjährigen herzlich willkommen, die Jugendclubs stehen überwiegend den älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung. Alle Angebote sind hier auf den Seiten der einzelnen Clubs abrufbar. Unser Veranstaltungskalender weist auf besondere Aktionen hin.

Auch unterstützt das Jugendamt Einrichtungen, Projekte, Fachkräfte und Institutionen, die Eltern in ihren Erziehungskompetenzen stärken wollen und Begegnungsmöglichkeiten für Eltern schaffen. Dazu gehören z.B. Angebote rund um das Thema Erziehung, Bildung und Familie, Elterncafes, Treffpunkte für Mütter, Elternstadtteilläden, Nachbarschaftstreffs, etc. (siehe Seite Eltern & Nachbarn)

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Jugendsozialarbeit, hier sind die Schwerpunkte die mobile Jugendsozialarbeit (Streetwork), Schulsozialarbeit, die Jugendberufshilfe und die Beratungs- und Unterstützungsangebote am Übergang von der Schule in den Beruf. entsprechen §§13, 13a, SGB VIII


Fachliche Steuerung  - FS Jugend- und Familienförderung

Die Mitarbeiter/innen der Fachsteuerung 1 und 3 unterstützen die Regionalleitungen und Sozialraumkoordinierenden (ab 2017) der drei Neuköllner Regionen bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendförderung, insbesondere bei der Entwicklung von Kooperationen und Modellvorhaben. Jugendarbeit und Familienförderung sind gesetzliche Aufgaben des Jugendamtes. Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII / KJHG. Die Aufgaben sind in den Paragraphen 11 (Jugendarbeit), 12 (Jugendverbandsarbeit), 14 (Jugendschutz) und 16 (Familienförderung) beschrieben.
Zielgruppe der Förderung sind vom Grundsatz her alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen des Bezirkes (bis 26 Jahre), Eltern und Erziehungsbeauftragte, die im Bezirk Neukölln leben.

Gemäß der bezirklichen Leitlinien zur Arbeit der Jugendförderung richten sich unsere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit schwerpunktmäßig an die Zielgruppe der 6 bis 18jährigen,darüber hinaus auch an junge Erwachsene bis 27 Jahre.

Kinder- und Jugendarbeit

Kathi Herz, Jug FS 1 L
Leitung Fachsteuerung der Kinder-, Jugend- und Familienförderung
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Eva Lischke, Jug FS 11 Tel. 90239-2363,
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Standort: Britzer Damm 93, 12347 Berlin:
Fachliche Steuerung Jugendarbeit, Projekte der außerschulischen Jugendbildung, Jugendmedienarbeit und Medienschutz, Qualitätsentwicklung, Programme Jugendarbeit an Schulen, Peer-Helper-Netzwerk, junges Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit, stellv. Leitung
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Susanne Hermann, KiJuBü2, Tel. 90239 2813
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Standort: Kinder- und Jugendbüro Neukölln,
Britzer Damm 93, 12347 Berlin, Remise, 1. Stock, Zimmer 11

N.N.  KiJuBü1, Tel. 90239 2810,
E-Mail:_______________ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kinder- und Jugendbeteiligung

Patryk Piotrowsky, Jug FS 100, Tel. 90239 3001
Projektassistenz, Öffentlichkeitsarbeit
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Dienststelle: Britzer Damm 93, 12347 Berlin

Tobias Lippek, Jug FS DK, Tel. 90239 2816
Koordination Dritt- und Sondermittel 
Dienststelle: Britzer Damm 93, Remise (Raum 12), 12347 Berlin
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Robert Thärig, FS 13 
Reisen, Sport und Drittmittelkoordination
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Tel.: 030 / 90 239 2821

Petra Walter, JUG FS 14
Reisen und Projekte Netzwerk Britz
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 030 90239 - 2306

Jugensozialarbeit nach  § 13, 13a

Irina Neander, jetzt: Jug JBH, Tel. 90239-2006, Jugendberufsagentur
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fachstellenleitung Jugendberufshilfe, Jugendberufsagentur, Koordienierungsstelle JUGEND STÄRKEN im QUARTIER Zentrale Tagesdienstnummer Dienstag 9.00-13 Uhr Donnerstag 13.00-18.00 Uhr Tel.: 90239-2057
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Kooperation Jugendhilfe-Schule 

Norbert Weidanz, Jug FS 3.1 - Tel. 030 90239-4509, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Rebecca Eckhardt, Jug FS 3.2 - Tel. 030 90239-4503,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

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Familienförderung

Julia Hörning, Jug FS 16 -Tel. 030 90239 2523
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Familienförderung

mehr: Rahmenkonzept Familienförderung
http://www.neukoelln-jugend.de/redsys/images/downloads/Familienfoerderungskonzept_170925.pdf
Standorte von Familienförderung, Nachbarschaftszentren und Elternarbeit

mehr: http://www.neukoelln-jugend.de/redsys/index.php/eltern-a-nachbarn-sp-230068807

  

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