Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jugendverbände ist mit § 11 und § 12 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gegeben. Wenn der Verband im Sinne der Jugendhilfe aktiv ist und gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann er die staatliche Anerkennung gem. § 75 KJHG als freier Träger der Jugendhilfe beantragen.

 

In Neukölln hat sich 2018/2019 auch der Bezirksjugendring wieder neu gegründet. 
Bezirksjugendringe waren vor dem Jahr 2000 in vielen Bezirken aktiv, dann gab es nur noch sehr wenige, was u.a. mit hohen Mittelkürzungen und dem Niedergang des Bereichs Kinder- und Jugendreisen sowie Jugenderholung zu tun hatte. Dieser Bereich war üblicherweise ein breites Arbeitsfeld der Jugendverbände. Durch das Jugendfördergesetz, die hohe Bedeutung und strukturelle Stärkung von Demokratieerziehung, politischer Bildung  und Beteiligung, Jugendbegegnung und Reisen gründen sich nun wieder mehrere bezirkliche Jugendverbände, so wie in Neukölln. 
Zum Bezirksjugendring Neukölln

Eine Liste aus WIKIPEDIA umfaßt Jugend-Verbände in Deutschland:

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